Artikel: 85. Stuttgarter Frühlingsfest
Die S-Bahn Stuttgart bietet Besucher:innen trotz Baustellen im S-Bahn-Netz eine attraktive und umweltfreundliche An- und Abreise.
Vom 19. April bis 11. Mai 2025 hat das Frühlingsfest wieder für seine Besucher auf dem Cannstatter Wasen geöffnet. In diesem Jahr lockt das Aufgebot an Schaustellern, Gastronomie und Markthändlern bereits zum 85. Mal interessierte Besucher aus der ganzen Region in die Landeshauptstadt.
Öffnungszeiten Frühlingsfest
- Mo.–Do.: 12.00–23.00 Uhr
- Fr.: 12.00–24.00 Uhr
- Sa.: 11.00–24.00 Uhr
- So.: 11.00–23.00 Uhr
Sonderöffnungszeiten:
- So., 20. April: 11.00–24.00 Uhr Mo., 21. April: 11.00–23.00 Uhr Mi., 30. April: 12.00–24.00 Uhr Do., 1. Mai: 11.00–23.00 Uhr
An- und Abreise mit der S-Bahn:
Die S-Bahn Stuttgart bietet Besucher:innen trotz Baustellen im S-Bahn-Netz eine attraktive und umweltfreundliche An- und Abreise. Rund eine halbe Million zusätzliche Sitzplätze.
Für ausreichend Platz fahren die Züge der über Bad Cannstatt fahrenden Linien S1, S2 und S3 in maximal möglicher Zuglänge mit drei Fahrzeugen. Die Kapazität der Züge der Linien S4, S5 und S6 erweitert die S-Bahn Stuttgart auf „Vollzüge“ mit zwei Fahrzeugen aus. Damit ergeben sich rund eine halbe Million zusätzliche Sitzplätze während dem 85. Stuttgarter Frühlingsfestes.
Bitte rechnen Sie mit einem erhöhten Aufkommen an Reisenden und planen Sie daher bei Ihrer Reise ausreichend Zeit ein. Bitte prüfen Sie jeweils vor Fahrtantritt die Verbindungen in der elektronischen Fahrplanauskunft und wählen Sie gegebenenfalls ein frühere Verbindung.
Bitte berücksichtigen Sie auch die verschiedenen Bauarbeiten im S-Bahn-Netz:
Auszug Baustellen und Einschränkungen:
- Im Zeitraum 03.05.2025, 1.30 Uhr – 17.06.2025, 1.30 Uhr kommt es aufgrund von Bahnsteigarbeiten in Esslingen-Mettingen zu folgenden Fahrplanänderungen:
- S1 verkehrt zwischen Plochingen und Neckarpark nur im 30-Minuten-Takt.
Detaillierte Informationen finden Sie dazu auf s-bahn-stuttgart.de/betriebslage und bahn.de/bauarbeiten.
Für die notwendigen Bauarbeiten bittet die DB um Verständnis und gleichzeitig für entstehende Unannehmlichkeiten um Entschuldigung.
Die S-Bahn Stuttgart wünscht allen Festbesuchern viel Spaß auf dem Frühlingsfest, sowie eine gute und sichere An- und Abreise.
Hinweise zur sicheren An- und Abreise
Damit die Besucher:innen des Frühlingsfests sicher auf das Festgelände gelangen und auch wieder sicher nach Hause, setzt die Deutsche Bahn in Bad Cannstatt im Bahnhof und auf den Bahnsteigen Mitarbeitende der DB Sicherheit ein. Sie werden bei der Abreise die Fahrgäste am Bahnsteig so verteilen, dass alle Einstiegstüren der S-Bahn gleichmäßig genutzt werden und somit die Fahrgäste rasch einsteigen können. Dadurch werden längere Haltezeiten vermieden und die S-Bahn kann ohne größere Verzögerungen abfahren.
Bei größerem Fahrgastaufkommen kann es vorkommen, dass die Mitarbeitenden kurzzeitig den Zugang zu Bahnsteigen sperren, so dass der sichere Zugverkehr gewährleistet ist.
Aufgrund der durch die DKS-Baumaßnahmen verringerten Kapazitäten von Bahnsteigen und Zügen, kann es häufiger dazu kommen, dass der Zugang zum Bahnhof begrenzt wird. In diesen Fällen wird eine sogenannte "Blockabfertigung" durchgeführt, bei welcher Besucher blockweise den Bahnhof betreten dürfen.
Zwischen dem Bahnhof Stuttgart-Bad Cannstatt und dem Festgelände werden die Besucher des Frühlingsfestes zeitweise so geleitet, dass sich anreisende und abreisende Besucher innerhalb des Bahnhofs nicht gegenläufig begegnen. Dies kommt bei gegenläufigen Reisendenströmen in der Unterführung und vor allem zu gewissen Stoßzeiten zum tragen. Diese „Einbahnstraßenregelung“ sieht dann den Weg für anreisende Besucher nur durch die Bahnsteigunterführung zur Kegelenstraße vor. Vom Wasengelände abreisende Besucher gelangen dann nur über die Bahnhofsstraße und den Bahnhofsvorplatz in den Bahnhof.
Wir bitten darum die Informationen vor Ort zu beachten und Ihre Reise frühzeitig anzutreten.
Sicherheitshinweise
Das Mitführen von aufsteigenden Luftballons aller Art in Bahnanlagen ist verboten.
Die Deutsche Bahn weist darauf hin, dass laut der Hausordnung das Mitführen von aufsteigenden Luftballons aller Art in Bahnanlagen verboten ist.
Stand 4. März 2025